Wie man vor gar nicht langer Zeit bei Spiegel online lesen konnte, werden besonders Hollywood-Stars wie Uma Thurman immer wieder von aufdringlichen Stalkern belästigt. In Ihrem Fall geht es um mysteriöse Telefonanrufe, die immer wieder Aufregung bringen und natürlich dazu beitragen, dass man sich bedroht und unsicher fühlt. Zwar hilft das ANTI-Stalking-Gesetz, aber eigentlich kann nur professioneller Personenschutz echte Sicherheit garantieren.Der Stalker hatte sie jahrelang schriftlich attakiert, ihr nachgestellt und immer wieder vor ihrem Domizil im New Yorker Stadtteil Greenwich Village gelauert. Jack Jordan war besessen von der Schauspielerin Uma Thurman, er machte nicht vor ihrem Wohnwagen am Filmset halt, noch drohte er ihr mit Selbstmord. Dafür wurde er bereits im Jahr 2008 von einem Gericht in New York zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Gegen die damit verbundenen Auflagen hat Jordan nun wieder verstoßen. Er rief offenbar wieder bei Thurman an. Beide Male sei lediglich der Assistent der Schauspielerin am Apparat gewesen. Thurman sei ausgeflippt und alarmierte die Polizei. Das führte zur Strafanzeige.
Unter Tränen hatte Thurman vor zwei Jahren im Verfahren gegen Jordan ausgesagt, sie fürchte um ihr Leben und das ihrer Familie und hoffe, dass dieser Albtraum endlich vorübergehe. Jordans Anwalt hatte angeführt, sein Mandant leide an Schizophrenie und an einer bipolaren Störung. Das ist aber keine Ausrede, um nicht mehr rückfällig zu werden. Da hilft nur noch zuverlässiger Personenschutz, um richtig sicher zu sein.
Auch Kollegin Sandra Bullock hat Probleme mit einem Stalker und zog unlängst vor Gericht. Gegen Stalker sollten sich aber nicht nur Stars wehren, sondern jeder Betroffene hat das recht auf Sicherheit, Ruhe und Privatsphäre! Da gibt es heute bei uns sogar ein Gesetz für, das Anti-Stalking-Gesetz, welches Opfer schützen und Täter abschrecken soll. Das Gesetz, der neue Paragraf 238 des Strafgesetzbuches, sieht einen eigenen Straftatbestand für Formen des systematischen privaten Terrors vor. In Stalking-Fällen können die Behörden nun künftig früher eingreifen.



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